Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Peter Holzbau und unseren Auftraggebern. Sie gelten für Offerten, Lieferungen, Montagen, Anpassungen sowie weitere Leistungen im Zusammenhang mit Holzprodukten und Ausführungen. Wieso so ausführlich? Weil saubere Regeln spätere Rückfragen vermeiden.
Ein Auftrag beginnt in der Regel mit einer Anfrage, einer Besichtigung oder einer technischen Klärung. Danach erstellen wir eine Offerte auf Basis der verfügbaren Angaben. Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort ab, kann sich der Leistungsumfang anpassen. Das ist im Holzhandwerk normal, nicht ungewöhnlich.
1. Vertragsgrundlage
Massgebend sind die schriftlich bestätigte Offerte, allfällige Pläne, technische Unterlagen und diese AGB. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Wer möchte schon auf unklare Nebenabreden bauen?
2. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich, sofern nicht anders erwähnt, in Schweizer Franken. Zusatzarbeiten, die erst während der Ausführung erkennbar werden, werden separat berechnet. Rechnungen sind innert der vereinbarten Frist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Mahngebühren und weitere Schritte vor.
3. Ausführung und Termine
Terminangaben sind sorgfältig geplant, bleiben aber von Materialverfügbarkeit, Wetter, Baufortschritt und Vorleistungen abhängig. Verschieben sich Fremdgewerke, kann sich auch unser Einsatz verschieben. Gute Koordination spart Zeit und Kosten.
4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Zugang, Strom, Lagerfläche und bauseitige Voraussetzungen rechtzeitig vorhanden sind. Fehlende Mitwirkung kann zu Verzögerungen führen. Braucht es eine Rückfrage vor Ort? Dann klären wir das direkt.
5. Abnahme und Mängel
Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme der Leistung. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu melden, verdeckte Mängel nach deren Entdeckung. Holz ist ein lebendiger Werkstoff; natürliche Struktur- und Farbunterschiede sind kein Mangel, sondern Materialcharakter.
6. Haftung
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für sorgfältig ausgeführte Leistungen. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässe Nutzung, nachträgliche Eingriffe Dritter oder gewöhnliche Abnutzung. Einfache Frage: Wurde das Produkt korrekt verwendet?
7. Eigentum und Unterlagen
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren, soweit gesetzlich zulässig, unser Eigentum. Pläne, Berechnungen und Ausführungsunterlagen bleiben unser geistiges Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Klarheit vor Komplexität.
Für individuelle Vertragsfragen oder projektbezogene Ergänzungen nehmen wir uns gerne Zeit. Ein kurzes Gespräch reicht oft schon, um die passende Lösung festzulegen.